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Bayern: Zweite Runde im Prozess wegen Luchswilderei

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Der Jäger aus Lohberg, der am 12. September 2019 vom Amtsgericht Cham als vermeintlicher „Luchswilderer“ zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (WuH berichtete), ist gegen das Urteil in Berufung gegangen, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.

Dem Jäger wird vorgeworfen, mit einer selbst konstruierten Falle Luchse gefangen und getötet zu haben.
Foto: Pixabay

Der neue Prozess am Landgericht Regensburg beginnt laut einem Sprecher am 10. Februar und wird am 19. Februar fortgesetzt. Für den ersten Hauptverhandlungstag seien sechs Zeugen vorgesehen, so der Sprecher. Am zweiten Tag soll ein Sachverständiger für Wildtierökologie vernommen werden. In erster Instanz war der Angeklagte vom Amtsgericht Cham konkret wegen des vorsätzlichen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffengesetz sowie vorsätzlichen Nachstellens und Zerstörens eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art verurteilt worden. vk


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