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Schweiz: Neues Jagdgesetz kommt wohl zur Volksabstimmung

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Am 27. September 2019 haben National- und Ständerat in der Schweiz dem neuen eidgenössischen Jagdgesetz zugestimmt. In Kraft getreten ist es allerdings noch nicht, da Tier- und Naturschutzverbände, wie WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, die Gruppe Wolf Schweiz oder ProNatura, das Referendum dagegen ergriffen haben. Presseberichten zufolge haben sie bereits über 70.000 Unterschriften gesammelt – 50.000 wären nötig, das Gesetz zur Volksabstimmung zu bringen. Die Frist hierfür läuft am 16. Januar 2020 ab.

Der Abschuss von Wölfen soll erleichtert werden.
Foto: Shutterstock

Kritikpunkte sind vor allem die neu eingeführten oder erleichterten Möglichkeiten zur Regulierung geschützter Arten, wie des Wolfes. Das neue Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass es künftig den Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll, nach Anhörung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zwischen dem 1. September und dem 31. Januar Regulierungen des Wolfsbestands durchzuführen. Hürden, wie dass bei Schadensfällen zuvor Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden müssen, entfallen.

Jetzt hat sich auch die Schweizerische Gesellschaft für Wildtierbiologie (SGW) in einer Stellungnahme geäußert und schließt sich in Bezug auf die geschützten Arten der Kritik der Naturschutzverbände an. Eingriffe in deren Bestände müssten in der Hand des Bundes verbleiben, so die SGW. Daneben gibt es hier aber auch Lob. So begrüßt die SGW zum Beispiel eine Abmilderung im Gesetz: Die „Regulierung der Wildtierbestände“ muss künftig „die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten“ nicht mehr „sicherstellen“ (wie bisher), sondern nur noch ermöglichen. „Die Jagd allein kann die Waldbewirtschaftung und -verjüngung nicht sicherstellen“, so die SGW in ihrer Stellungnahme. „Es braucht dafür insbesondere auch waldbauliche Maßnahmen. Die neue Formulierung ist deshalb ehrlicher.“ Sie begrüßt auch die künftige Pflicht für die Kantone zur Abstimmung ihrer Jagdplanung untereinander sowie die Herausnahme einiger geschützter Wildentenarten und die Schonzeitverlängerung für die Waldschnepfe. Auch dass Wildtierkorridore verstärkt in den Fokus gerückt werden sowie zusätzliche Mittel für Lebensraumfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, unterstützt die SGW.

Ebenso, dass Tierschutzvorschriften verschärft wurden und zum Beispiel das Unterlassen einer Nachsuche bei Krankschüssen jetzt hoch strafbewehrt ist. Als weiteren Mangel hätte die Organisation mehr Artenschutz im Gesetz erwartet, zum Beispiel durch mehr Schonung von Birk- und Schneehuhn, Feld- und Schneehase. vk


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