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Bayern: Jagd während der Coronakrise – das ist erlaubt

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Die Einzeljagd bleibt in Bayern weiterhin gestattet. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten am 24. März bekanntgegeben.

Die Einzeljagd ist in Bayern weiterhin erlaubt.
Foto: Pixabay

Auch die Jagd mit Personen des gleichen Hausstandes ist erlaubt. Untersagt sind allerdings andere Formen der Gemeinschaftsjagd. Bei allen jagdlichen Handlungen nach dem Schuss sei auf einen Abstand von 1,5 Metern und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu achten. Eine Virusübertragung durch Wildbret gilt als unwahrscheinlich. Daher unterliegt der Vertrieb und Verzehr keinen zusätzlichen Einschränkungen. Der Freistaat hat die diesjährige Jägerprüfung abgesagt.

rig


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