Zahlreiche Revierinhaber haben sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewehrt. Diese fordert nun dazu auf, Widersprüche gegen Bescheide zurückzunehmen, so der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Mitteilung.
In dem Verfahren ging es um einen Beitragsrabatt, der Revierinhabern gewährt wird, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. (Foto: Peter Schmitt)
Der DJV rät hiervon ab und hält die Widersprüche für gerechtfertigt. Das zu Grunde liegenden Musterverfahren sei zwar beendet – aber nicht durch ein bindendes Urteil, sondern durch einen gerichtlichen Vergleich. Über die entscheidenden Fragen sei noch nicht abschließend entschieden worden.
In dem Verfahren sei es um einen Beitragsrabatt gegangen, der Revierinhabern gewährt werde, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.
Die Kosten für diesen Rabatt würden allein von den Jägern, die keine Landwirte seien getragen. Der DJV hält diesen Rabatt für ungerechtfertigt und ist daran interessiert, die Frage in einem Musterverfahren vor den Sozialgerichten klären zu lassen. Der Dachverband der Jäger bittet Betroffene, sich zu melden, wenn die SVLFG in der Folge einen Widerspruchsbescheid erlässt. Unabhängig von der Frage der Beiträge fordert der DJV weiterhin das Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese sei jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.
PM DJV/fh