Wie das Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, dürfen Jagdausübungsberechtigte, die keinen ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben aber über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, ab dem 1. Mai wieder auf Jagd gehen.
Nach der neuen Jagdzeitenverordnung sind Reh-, Rot- und Damwild seit dem 16. April offen.
Foto: Dr. Karl-Heinz Betz
Gleiches gilt für Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern. Erlaubt ist allerdings nur die Einzeljagd oder Ansitze zu zweit mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes. Jagdgästen bleibt die Einreise nach wie vor verboten.
fh