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Mecklenburg-Vorpommern: Jäger dürfen wieder einreisen

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Wie das Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, dürfen Jagdausübungsberechtigte, die keinen ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben aber über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, ab dem 1. Mai wieder auf Jagd gehen.

Nach der neuen Jagdzeitenverordnung sind Reh-, Rot- und Damwild seit dem 16. April offen.
Foto: Dr. Karl-Heinz Betz

Gleiches gilt für Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern. Erlaubt ist allerdings nur die Einzeljagd oder Ansitze zu zweit mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes. Jagdgästen bleibt die Einreise nach wie vor verboten.

fh


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