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Ohrdrufer Wölfin: Abschussgenehmigung bleibt ausgesetzt

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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 (Az. 1EO 150/20) den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Abschussgenehmigung der Ohrdrufer Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Die Ohrdrufer Wölfin hat weiterhin nichts zu befürchten (Symbolbild: Horst Niesters)

Der 1. Senat bestätigte damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 20. Februar 2020 (5 E 67/20 Ge).

„Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde.

Ende 2019 wurde eine Abschussgenehmigung für die auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes lebende Wölfin erteilt. Diese hatte zuvor mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und Nutztiere gerissen.

Während der aktuelle Beschluss des OVG unanfechtbar ist, wurde über eine Klage gegen die Abschussverfügung des Landesamtes, die der Thüringer NABU erhoben hat, bislang noch nicht entschieden.

fh


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