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Auerhahn-Schläger vor Gericht

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Wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird derzeit am Amtsgericht Titisee-Neustadt verhandelt.

(Symbolbild: Adobe Stock/Zstock/Rudi REINER)

Den Angeklagten, zwei jungen Männern im Alter von 23 und 21 Jahren, wird vorgeworfen, im vergangenen August nach dem Besuch eines Volksfestes am Feldberg in einem Schutzgebiet einen Auerhahn gestört und beunruhigt zu haben. Dem Jüngeren wird zudem die anschließende Tötung des geschützten Vogels zur Last gelegt.

Die Männer gaben an, den Auerhahn aus einer Bedrohungslage heraus erschlagen zu haben – also aus Notstand (siehe auch). Das sah eine Zeugengruppe offensichtlich anders. Mehrere Beobachter griffen die beiden jungen Männer an, schlugen, traten, würgten sie und übergossen sie mit Bier.

Am heutigen ersten Prozesstag entschuldigen sich die Angeklagten für ihr Handeln, blieben jedoch bei ihrer Aussage, aus Notstand gehandelt zu haben. Dieser könnte die Tat rechtfertigen.

Als nächster Verhandlungstermin ist der 4. August 2020 vorgesehen. Es drohen Geld- oder sogar Haftstrafen.

fh


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