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Hundeverordnung: Gassi-Pflicht und Verbot von Anbindehaltung

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will mit einer Neuregelung der Tierschutz-Verordnung für eine artgerechtere Haltung und Züchtung von Hunden sorgen.

Foto: Michael Migos

Laut FAZ soll die Verordnung Anfang 2021 verkündet werden. Sie soll Hundehalter unter anderem verpflichten, ihren Vierläufer mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf außerhalb eines Zwingers zu ermöglichen. Auch die Anbindehaltung, das dauerhafte Anketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Weiterhin heißt es in dem Entwurf, dass in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen dürfe. Zudem werde eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies soll sowohl für die gewerbsmäßige als auch die private Zucht von Hunden gelten.

„Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls“, kommentierte Klöckner ihren Entwurf.

Weitere Informationen finden Sie hier.

aml


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