Der Bezirk Vorarlberg hat am 24. Dezember 2020 im Landesgesetzblatt (LGBl.Nr.98/2020) neue Regeln für Rotwild-Tötungsgatter erlassen.
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Hintergrund ist die Kontroverse um den Gatterabschuss in Kaisers/Tirol (WuH berichtete). Die Verordnung sieht jetzt vor, dass die Bezirkshauptmannschaft den Jagdausübungsberechtigten unter bestimmten Bedingungen verpflichten kann, ein Tötungsgatter zu errichten und dort bis Beginn der Schonzeit Rotwild zu erlegen. Dazu muss die Tuberkulose-Prävalenz beim Rotwild 5 % überschreiten und der Abschussplan in den letzten fünf Jahren einmal um mehr als 10 % unterschritten worden sein. In Zukunft dürfen höchstens acht Stück Rotwild gleichzeitig im Gatter sein, bevor es geschlossen wird.
In Kaisers hatten zur TBC-Prävention Behördenvertreter auf Anordnung des Landesveterinärs in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar 2020 insgesamt 33 Stück Rotwild erschossen (WuH berichtete). In der Folge gab es erhebliche Zweifel, ob der Abschuss tierschutzkonform erfolgte, da er sich mutmaßlich über 45 Minuten hinzog. Auch flüchteten panische Stücke den Zaun an und zogen sich teils schwere Verletzungen zu.
rig