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Umweltgesetzbuch geht in Anhörung

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Seit dem 23. Mai liegt der Entwurf für das neue Umweltgesetzbuch den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor. Bis zum 25. Juni läuft diese noch bevor der Entwurf dem Kabinett vorgelegt wird.

Vom 17. bis 19. Juni haben die Verbände Gelegenheit, in Berlin zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Am 24. und 25. Juni werden sich die kommunalen Spitzenverbände zu dem Entwurf äußern. Die Stellungnahmen werden danach vom Bundesumweltministerium ausgewertet und für eine Beschlussfassung des Kabinetts berücksichtigt.
 

Was ist geplant?

Das derzeit stark zersplitterte Umwelt-Gesetzbuch (UGB) soll in einem nationalen Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden. Dabei sollen europarechtliche Umweltvorgaben konsequent umgesetzt werden.
 
Der Entwurf umfasst derzeit bereits fünf Bücher:
 
Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II: Wasserwirtschaft, Buch III: Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV: Nichtionisierende Strahlung, Buch V: Emissionshandel.
Den gesamten Referentenentwurf können Sie unter www.umweltgesetzbuch.de einsehen.
 
 
 
 
-hei/pm-


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