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Bayern: Rechnungshof bemängelt zu wenige Aufbewahrungskontrollen

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Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2021 Mängel im Vollzug des Waffenrechts durch die zuständigen Behörden kritisiert. Den Bericht stellte er am 23. März der Öffentlichkeit vor.

Der Zu- und Abgang von Munition sei nicht ausreichend erfasst worden.
Foto: Peter Schmitt

Er monierte darin insbesondere, dass nur 70 Prozent der seit 2011 vorgesehenen Aufbewahrungskontrollen von Waffen und Munition durchgeführt worden seien. Die Dokumentation der aufbewahrten Schusswaffen sei in fast 70 Prozent der 26 überprüften Kreisverwaltungsbehörden nicht manipulationssicher, und in mehr als der Hälfte wurde der Zu- und Abgang von Munition nicht erfasst. Bei über 40 Prozent der Ämter verfügten nicht alle fürs Waffenrecht eingesetzten Beschäftigten auch über die nötigen Fachkenntnisse. In Bayern sind 71 Landratsämter und 25 kreisfreie Gemeinden für den Vollzug des Waffenrechts zuständig.

vk


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