Das Ermittlungsverfahren gegen einen Jäger, der Anfang Dezember während einer Drückjagd bei Limburg (Hessen) einen Jagdhund erschossen und danach versteckt hatte (WuH berichtete), ist von der Staatsanwaltschaft Limburg eingestellt worden. Das berichtet die Rhein-Zeitung.
Foto: Archiv
Die Staatsanwaltschaft begründet die Entscheidung damit, dass es sich um eine fahrlässige und nicht um eine vorsätzliche Schussabgabe handelte. Auch der Tatbestand des Diebstahls sei nicht erfüllt. Der Schütze habe zwar den GPS-Sender entfernt, ihn aber nicht an sich genommen. Zudem sei kein in Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes aufgeführter Tatbestand hinreichend erfüllt: Der Jäger habe den Hund weder vorsätzlich getötet, noch ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, so die Staatsanwaltschaft.
Auch wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, wurde das Referat für Jagdwesen beim Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr informiert. Die Behörde muss nun klären, ob der Schütze seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein behalten darf. ln