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Mit acht zur Jagd

1770

Auf den spanischen Balearen dürfen achtjährige Kinder in Begleitung Erwachsener zur Jagd gehen.

Dies sieht ein neues Jagdgesetz vor, das vom Regionalparlament der Balearen Mitte Juli mit den Stimmen der konservativen Volkspartei verabschiedet wurde. Sie dürfen aber nur an traditionellen Formen der Jagd teilnehmen, bei denen keine Schusswaffen eingesetzt werden. Dazu gehören die Hetzjagd auf Kaninchen mit besonders abgerichteten Hunden, der Fang von Bergziegen mit Lassos oder der international umstrittene Vogelfang mit Netzen.
 
Mit dieser neuen Regelung wurde das Mindestalter für Jagdbegleiter von bisher 14 auf acht Jahre herabgesetzt. Wie die konservative Regierungspartei betonte, bedeute die Reform die Anerkennung einer Volkskultur.
mh


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