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Anhörung zum neuen Bundeswaldgesetz

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Am 24. September sprechen fünf Sachverständige und zwei Verbände vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes.

Buchenvoranbau
Die Experten sollen bei der Anhörung dazu Stellung nehmen, ob vor dem Hintergrund einer stärkeren Nutzung der Wälder zur Energieholzgewinnung die Inhalte nachhaltiger Waldbewirtschaftung im neuen Gesetz klarer geregelt werden müssen. Außerdem soll geklärt werden, ob der Anbau nicht heimischer Baumarten sowie der Einsatz gentechnisch veränderter Bäume gesetzlich geregelt werden muss. Die Anhörung soll weiterhin Aufschluss über die Vor- und Nachteile der Hackschnitzel-Gewinnung im Gegensatz zur Biomasse-Produktion durch Maisanbau geben. Die Experten sollen zuletzt die Frage beantworten, wie die deutsche Forstwirtschaft der Herausforderung des Klimawandels begegnen soll.
 
 
 
 
-pm-

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