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Mausefallen: nur noch mit Auflagen

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Ab dem 1. April werden Totschlagfallen für den Fang von Kleinsäugern, wie Mäuse- oder Rattenfallen, kennzeichnungspflichtig und dürfen nur noch mit einem speziellen Sachkundenachweis gestellt werden.

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Einfach so eine Mausefalle zum Todfang aufzustellen gehört bald der Vergangenheit an. (Foto: Shutterstock) Bundesfangministerium
Das teilte das Bundesfangministerium mit. Die Einschränkung wird damit begründet, dass auch Nager Wirbeltiere seien und somit schmerzloses und fachgerechtes Töten gewährleistet ist. Zudem sollen sogenannte Bügelfallen für den Rattenfang außerhalb der eigenen vier Wände so aufgestellt werden, dass ungewollte Fänge geschützter Arten, etwa von Siebenschläfern oder Mauswieseln, ausgeschlossen seien. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist noch offen. Mit einem Erwerb von Schädlingsfallen geht zukünftig ein 30-minütiger Lehrgang zum sachgerechten Umgang einher, der vom Verkäufer angeboten werden muss. Im gleichen Zug werden die Fanggeräte registriert und in ein zentrales Register aufgenommen.
 
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red.


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