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ASP-Maßnahmen werden gelockert

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Im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) werden erste Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wieder zurückgefahren.

Im nördlich der A 24 gelegenen Restriktionsgebiet hat sich dies demnächst erledigt (Symbolbild: UT/ AdobeStock)

Knapp 5 Monate nach dem letzten ASP-Fund wurden nun erste Lockerungen der ASP-Maßnahmen angekündigt. So werden im nördlich der A 24 gelegenen etwa 8.500 Hektar großen Restriktionsgebiet an der Landesgrenze zu Brandenburg die Tore der Schutzzäune entfernt, wie der Landkreis am Freitag bekannt gab. Damit sollen einem Sprecher des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zufolge Durchlässe für Schalenwild sowie Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Flächen und bei Freizeitaktivitäten verringert werden.

Unabhängig von der Öffnung der Tore würden die ausgewiesenen Restriktionsgebiete und damit verbundene Maßnahmen bis auf weiteres bestehen bleiben. Das betreffe insbesondere die Einschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen und die Jagd einschließlich der Verwendung von Wildbret vom Schwarzwild. Weitere Erleichterungen könne es erst nach Genehmigung einer Rückstufung der Maßnahmen durch die EU geben.

Der letzte ASP-Fund datiert von Mitte Oktober 2022. Ein infizierter Frischling wurde im mehr als 11.000 Hektar großen Restriktionsgebiet südlich der A 24 nachgewiesen. Hier wurden 46 von landesweit 47 ASP-Fällen festgestellt.

fh

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