In Brandenburg ist eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung schweinehaltender Betriebe in den ASP-Gebieten in Kraft getreten.
Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission kann der Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten außerhalb des De-minimis-Rahmens erfolgen (Foto: Countrypixel /AdobeStock)
Wie das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, kann die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen ab sofort rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf neuer Basis geschehen. Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.
„Schon lange haben wir uns auf EU-Ebene dafür stark gemacht, dass die schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg, die unter den Auswirkungen der ASP-Bekämpfung leiden, eine Entschädigung erhalten. Umso mehr freut es mich nun, dass es uns gelungen ist, in der neuen Richtlinie auch Erstattung für den Mehraufwand für die Schlachtung zu verankern. Dass die Unterstützung durch Landesmittel nun nicht mehr durch die De-Minimis Grenze gedeckelt ist, ist für die Betriebe sicherlich ebenfalls eine große Erleichterung“, so Agrarminister Axel Vogel.
fh