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ASP: Niedersachsen bietet Ausgleichszahlungen an

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Das Land Niedersachsen unterstützt Jagdausübungsberechtigte und Hundeführer im Zuge der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest finanziell. Die Fördergelder werden über die Landwirtschaftskammer abgewickelt. Anträge stellen kann jeweils der Jagdausübungsberechtigte. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt seit 1. April 2018.

Wer in Niedersachsen im laufenden Jagdjahr mehr Schwarzwild streckt als im Durchschnitt der vergangenen drei Jagdjahre, erhält dafür eine Prämie vom Land.
Foto: Markus Hölzel

Gefördert wird das Suchen und Beproben von Fallwild und schwerkrankem Schwarzwild mit 50 Euro pro Stück. Außerdem gibt es für jede Sau, die im aktuellen Jagdjahr 2018/2019 über den Streckendurchschnitt der vergangenen drei Jagdjahre hinaus erlegt wird, eine Abschussprämie von 50 Euro. Die Antragstellung für diese beiden Förderungen ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

Für den Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden wird eine Aufwandsentschädigung neben den Revierinhabern auch Bund, Land, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen gewährt. Deren Höhe liegt bei 25 Euro pro Einsatztag eines Jagdhundes. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinandergrenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2 000 Hektar gemeinsam an einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt. Das ist während des laufenden Jagdjahres möglich. mh


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