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Aufhebung eines weiteren ASP-Kerngebietes

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Es waren einmal elf Kerngebiete. Nun sind es „nur“ noch drei. Da seit mehr als zwölf Monaten kein neuer ASP-Fall mehr festgestellt wurde, können die Nutzungseinschränkungen nun auch im Kerngebiet 8 (Landkreis Uckermark) aufgehoben werden.

Wildschwein im Wald: Die ASP-Seuchengefahr geht zurück
Gute Nachrichten aus Brandenburg: Die Seuchengefahr wird kleiner. (Symbolbild: Aurélien PAPA /AdobeStock)

Das ausgewiesene Kerngebiet 8 wird per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Uckermark aufgehoben, wie das Brandenburger Verbraucherschutzministerium bekannt gab. Der betroffene Landkreis könne für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten seien der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II seien jedoch erst mit deren Aufhebung durch die EU-Kommission möglich. Auch die vorhandenen ASP-Zäune würden zunächst bestehen bleiben.

In der sich nun an die Aufhebung des Kerngebietes anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten müsse das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen.

Nun gibt es nur noch die drei Kerngebiete 6, 10 und 11, die sich in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz befinden. Doch auch hier könnten die Restriktionen noch im laufenden Jahr zurückgefahren werden, sofern die Seuchenlage stabil bleibt.

fh

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