Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zur geplanten Tierschutznovelle die Bundesregierung auf, kupierte Hunde auf verschiedenen Veranstaltungen zu verbieten.
Kupierte Jagdhunde: Dürfen sie nach der Tierschutznovelle noch an Zuchtschauen teilnehmen? Foto: Horst Niesters |
Zum Tierschutzbericht 2011 hat der Bundesrat nun einen Beschluss mit Änderungsvorschlägen zum Tierschutzgesetz vorgelegt. Darin wird nicht nur eine Kennzeichnungspflicht mit Transponder für alle Hunde vorgeschlagen, sondern auch eine Ausdehnung des Ausstellungsverbotes für kupierte Hunde auf Zuchtschauen, Leistungsprüfungen, Hundesportveranstaltungen oder ähnlichen Ereignissen. Josef Hoffmann, Sekretär des Agrarausschusses im Bundesrat, erklärte gegenüber WILD UND HUND, dass noch nicht ersichtlich sei, ob Jagdhunde dieser geplanten Regelung ebenfalls unterliegen werden. Mit einer Umsetzung der Forderungen ist frühestens im Frühjahr 2012 zu rechnen.
sd