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Baden-Württemberg: Nachtzieltechnik ab sofort zulässig

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Jägerinnen und Jäger, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind, dürfen ab sofort Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel wie z. B. Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, bei der Jagd ausschließlich auf Schwarzwild verwenden. Dies geht aus einem Schreiben der Obersten Jagdbehörde in Baden-Württemberg an die Unteren Jagdbehörden der Landkreise sowie die Jagdverbände vom 03. April hervor.

Foto: Dirk Waltmann

Grund hierfür ist eine Änderung des kürzlich geänderten Bundeswaffengesetzes, die im Februar bereits in Kraft getreten ist (WuH berichtete) und die daraus entstehende Frage, wie in Baden-Württemberg zukünftig mit der Verwendung von Nachtziel- und Wärmebildaufsatzgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild umgegangen wird.

Bislang war die Jagd mit Nachtsichttechnik nur mittels Beauftragung durch die Untere Jagdbehörde in Baden-Württemberg möglich, die an eine Monitoringpflicht gebunden war – dies fällt laut dem Schreiben der Obersten Jagdbehörde nun endgültig weg.

Die wesentlichen Punkte des Schreibens im Überblick:
  • Durch die Änderung des Waffenrechts dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen erwerben, besitzen und einsetzen.
  • Nach waffenrechtlicher Definition handelt es sich um Geräte, die mit üblichen Zielfernrohren kombiniert und dann als Nachtzielgeräte verwendet werden können (sog. Dual-use-Geräte).
  • Die bisher in Baden-Württemberg notwendige Beauftragung durch die unteren Jagdbehörden fällt weg.
  • Die mit der Beauftragung verbundene Monitoringpflicht entfällt.
  • Die Dual-use-Geräte dürfen ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild eingesetzt werden.
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