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Baden-Württemberg: Staatliches Programm für die Schwarzwildjagd

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Der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk, hat am 9. Februar in Stuttgart einen Zwölf-Punkte-Plan zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorgestellt. Dafür stehen im Jahr 2018 zusätzlich drei Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Sie sollen unter anderem dazu verwendet werden, die Revierinhaber bei der Beschaffung geeigneter Revierausrüstung sowie durch Beratung zu unterstützen, aber auch die Wildbretvermarktung anzukurbeln. 

Schwarzwild
Auch Baden-Württemberg setzt zur Bekämpfung der ASP auf eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild.
Foto: Silvio Heidler

Der Plan sieht neben dem bereits erlaubten Einsatz künstlicher Lichtquellen für die Jagd auf Schwarzwild auch die kurzfristige und zeitlich begrenzte Anwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen vor, sobald ein Auftrag der Jagdbehörde vorliegt. An drei ausgewählten Problemschwerpunkten wird im Staatswald der Einsatz von Saufängen erprobt. Für 2018 wird die Schonzeit beim Schwarzwild ausgesetzt und die Kirrung erlaubt. Alters- und Gewichtsbeschränkungen sollen aufgehoben werden, die Regelungen zum Elterntierschutz werden „auf die zwingend notwendigen Erfordernisse des Tierschutzes beschränkt“.

Im Bereich der staatlichen Regiejagd sollen verstärkt revierlose Jäger eingebunden und mit jagderfolgsabhängigen Kostensenkungen motiviert werden. Störungsarme Bewegungsjagden sollen ab 31. Oktober auf Antrag auch in Schutzgebieten ermöglicht werden. Im Rahmen eines Investitionsprogramms will der Minister zudem Zuschüsse für revierübergreifende Vermarktungseinrichtungen und mobile Zerwirk- und Transporteinrichtungen bereitstellen. 153 weitere Konfiskatsammelstellen werden eingerichtet. Geplant sind auch finanzielle Erleichterungen, wie die Abschaffung oder Reduzierung der Trichinengebühren. vk


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