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Biber und Kormoran bleiben im Visier

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Die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), die in Bayern die Entnahme von Kormoran und Biber regelt, wird in ihrer Laufzeit bis 2027 verlängert.

Biber
Die Entnahme von Bibern soll erleichert werden.
Foto: Shutterstock

Das hat der Bayerische Landtag am 18. Mai beschlossen (Ds. 17/17034). Zugleich wird die Entnahme von Bibern unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert, wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitteilte: Die bestehende Möglichkeit der Kreisverwaltungsbehörden, bei gewerblichen Fischteichanlagen, Abschnitten von angelegten Be- und Entwässerungsgräben sowie Abschnitten von öffentlichen Straßen generell Entnahmen zuzulassen, werde von einer „Kann“- in eine „Soll“-Bestimmung umgewandelt. Liegen hier also die Voraussetzungen der AAV vor, muss die zuständige Kreisverwaltung künftig die Entnahme des Bibers in die Wege leiten. Das bayerische Bibermanagement solle effektiver werden, ohne den Bestand der Tiere zu gefährden, so ein Ministeriumssprecher. vk


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