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Bayern: Gewildertes Reh – Kritik an Einstellung der Staatsanwaltschaft

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Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut, ihre Ermittlungen im Fall einer gewilderten hoch beschlagenen Ricke bei Rogglfing 2019 einzustellen (WuH berichtete), hat deutliche Kritik bei Tierschutz- und Jagdverbänden hervorgerufen.

Die hoch beschlagene Ricke ist Anfang Mai vergangenen Jahres von einem Jäger bei Rogglfing erlegt worden.
Foto: Renate Weber/vk

Der Verein „Wildes Bayern“, auf dessen gemeinsame Anzeige mit dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern, hin die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr tätig wurde, richtete am 6. April eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft München und forderte die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Man halte die Begründungen für die Einstellung für nicht plausibel und sehe vorgebrachte Vorwürfe nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in dem Schreiben. In einer Pressemitteilung schrieb Dr. Christine Miller von „Wildes Bayern“: „Es ist unser gutes Recht, eine Entscheidung, die uns so hanebüchen und unausgewogen erscheint, nicht einfach hinzunehmen.“ Auch der Bayerische Jagdverband (BJV) sieht laut einer Pressemitteilung vom 17. April „schwere Gesetzverstöße“ und fordert „harte Konsequenzen“. Ein Abschuss im fremden Revier bleibe Wilderei, zudem habe der Beklagte die Schonzeit nicht beachtet. BJV-Vizepräsident Thomas Schreder: „Wer so verantwortungslos gegenüber Lebewesen in Feld und Wald handelt, dem kann in keinem Fall Zuverlässigkeit im Führen einer Waffe bescheinigt werden. Wer so verantwortungslos ist, der hat auf der Jagd nichts verloren.“

vk

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