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Bayern: Jäger bleibt auf Entsorgungskosten für Unfallwild sitzen

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Ein Jäger, der verunfalltes Wild kostenpflichtig entsorgt, hat keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten durch den Unfallverursacher.

Foto: Peter Diekmann

Das hat das Amtsgericht Weiden am 2. Juni entschieden und die Klage eines Jagdpächters auf Kostenerstattung abgewiesen. Der Kläger hatte nach einem Unfall mit einem Stück Schwarzwild den Kadaver in die Tierkörperbeseitigung gebracht. Die dafür anfallenden 20 Euro Gebühr wollte er von dem Fahrer des Unfallfahrzeugs erstattet haben. Die Sache landete vor Gericht, das sein Urteil damit begründete, dass wilde Tiere herrenlos seien und erst durch die Aneignung ins Eigentum des Jagdberechtigten gelangen. Da dies aber erst nach dem Unfall passiert sei, sei die Sau bereits im beschädigten Zustand gewesen, als der Pächter sie an sich nahm, so das Gericht. Ein Ersatzanspruch hätte nach seiner Ansicht nur bestanden, wenn der im Interesse und Auftrag des Beklagten den Tierkadaver entsorgt hätte.

vk

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