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Bayern: Klage gegen Schonzeitaufhebungs-verordnung

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Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Verein Wildes Bayern klagen wegen der Aufhebung von Schonzeiten gegen den Freistaat Bayern. Das verkündete die Stiftung am 30. Juli in einer Pressemitteilung.

Die Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert, dass in Bayern zu viele Gämse in der jungen und mittleren Altersklasse geschossen würden.
Foto: Shutterstock

Geschäftsführer Hilmar Freiherr von Münchhausen kritisierte vor allem das Unternehmen Bayerische Staatsforsten dafür, den Grundsatz „Wald vor Wild“ aus dem bayerischen Waldgesetz mit dem Brecheisen durchzusetzen. Er sprach von einem „Vernichtungsfeldzug beim Wild“. Fast jede fünfte Gämse werde in der Schonzeit erlegt. Selbst im Nationalpark Berchtesgaden gebe es Schonzeitaufhebungen, was dem Schutzziel eigentlich zuwiderlaufe. Analysen der Deutschen Wildtier Stiftung hätten gezeigt, so Münchhausen weiter, dass bei der Jagd auf die Gams in Bayern zu viele Tiere in der jungen und mittleren Altersklasse geschossen würden. Regeln, z. B. aus der sogenannten Hegerichtlinie, würden nicht befolgt. „Wir brauchen dringend ein Monitoring über den Gamsbestand, das seinem Namen gerecht wird“, fordert Münchhausen. „Bislang meldet Bayern einfach nach Brüssel, dass alles in Ordnung sei und verweist dabei auf die Zahl der geschossenen Gämsen.“ Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Verein Wildes Bayern haben jetzt einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestellt. Der BayVGH hat allerdings schon mehrfach, zuletzt im Februar, solche Anträge abgelehnt und dabei stark die Position der Forstverwaltung übernommen. vk

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