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Bayern: ÖJV klagt für seine Anerkennung

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Der ÖJV in Bayern will Anerkannte Vereinigung der Jäger werden und hat dafür eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben.

Symbolbild Silvio Heidler

Das teilt Vorsitzender Dr. Wolfgang Kornder in seinem Bericht auf der Internetseite des Vereins zur Mitgliederversammlung am 25. März in Freising mit. Nachdem das Anliegen im ersten Schritt durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt worden sei, habe der ÖJV beim Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern geklagt. Die Klage sei im Februar 2017 behandelt worden. Dabei riet laut Kornder das Verwaltungsgericht München dem ÖJV, Popularklage gegen § 32 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) zu erheben. Dieser schreibt unter anderem vor, dass eine Vereinigung der Jäger nur dann mitwirkungsberechtigt ist, wenn sie mehr als die Hälfte der in Bayern wohnhaften Inhaber eines Jahresjagdscheines zu Mitgliedern hat. Der ÖJV hält das für unzulässig. Aktuell hat der Bayerische Jagdverband über 46.000 Mitglieder, der ÖJV in Bayern laut Kornder über 860. vk

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