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Bayern: Schonzeit für Rehböcke bleibt

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Das Bayerische Verwaltungsgericht München erachtet die Schonzeitaufhebungen für Rehböcke in Altötting als voraussichtlich rechtswidrig und setzt deren Vollzug aus.

Die Eilanträge von Wildes Bayern richteten sich gegen einen Jagdbeginn auf Rehböcke schon am 1. April in sechs Revieren im Landkreis Altötting. (Foto: bobby310 /AdobeStock)

Wie der Naturschutzverein Wildes Bayern mitteilt, habe das Bayerische Verwaltungsgericht München in drei Beschlüssen vom 30. März 2022 den eigenen Eilanträgen gegen die Schonzeitverkürzungen für Rehböcke durch das Landratsamt Altötting stattgegeben (M 7 S22.1686, M 7 S 22.1688 und M 7 S 22.1695). Damit sei der Abschussbeginn am morgigen 1. April gestoppt.

Die Eilanträge von Wildes Bayern hätten sich gegen einen Jagdbeginn auf Rehböcke schon am 1. April in sechs Revieren im Landkreis Altötting gerichtet. Beantragt hätten die Schonzeitverkürzung um einen Monat die drei Revierinhaber. Unterstützt worden sei ihr Anliegen jeweils vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, während sich Kreisjagdberater und Hegegemeinschaft ablehnend geäußert hätten.

Am 17. März 2022 habe das Landratsamt die entsprechenden Schonzeitaufhebungen für Rehböcke bewilligt und den sofortigen Vollzug angeordnet.

Die nun vorliegenden Beschlüsse des Gerichts würden die Vorgehensweise des Landratsamts Altötting deutlich kritisieren. In allen Fällen, darunter fünf private Jagdreviere und ein staatliches Revier der BaySF, habe das Gericht keine „übermäßigen Wildschäden” erkennen können, wie sie als besonderer Grund zum Erlass einer Schonzeitverkürzung hätten vorliegen müssen. Die Schäden seien nur abstrakt begründet worden, hätten die Richter dargestellt. Sie seien für eine Schonzeitaufhebung jedoch im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten, und es müsse klar sein, dass ihnen durch zumutbare Schutzmaßnahmen nicht wirksam begegnet werden könne. Die Behörde habe das ihr zustehende sachgerechte Ermessen fehlerhaft ausgeübt, so die Richter.

PM Wildes Bayern e.V/ fh

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