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Bayern: Klage im Streit um Gams in der Kürnach

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Der Verein „Wildes Bayern“ hat am 6. Oktober Klage gegen den Abschussplan für Gamswild in der schwäbischen Kürnach eingereicht und damit das nächste Kapitel im Streit um die kleine Voralpenpopulation aufgeschlagen (WuH berichtete).

Der Verein „Wildes Bayern“ hat am 6. Oktober Klage gegen den Abschussplan für Gamswild in der schwäbischen Kürnach eingereicht (Foto: Shutterstock)

Der Plan, den die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Oberallgäu seit einigen Jahren nicht mehr revierweise, sondern für einen Pool von acht Revieren innerhalb einer Hegegemeinschaft aufstellt, umfasst 15 Stück für das Jagdjahr 2021/22. Hintergrund sei, so die Behörde gegenüber WuH, dass ein Zuwachs verhindert werden solle. Der getätigte Abschuss der letzten zwei Jahre sei dafür zu gering gewesen, deshalb sehe man jetzt Drückjagden als geeignetes Mittel an.

Wildbiologin Dr. Christine Miller von „Wildes Bayern“ wiederum bewertet 15 Stück als zu viele: „Der Bestand ist nicht genügend groß, er wäre in seinem Bestehen und seiner Struktur gefährdet“, begründet sie die Klage. Wie groß der Gamsbestand tatsächlich ist, ist allerdings nach wie vor unklar. Zwar haben der Bayerische Jagdverband (BJV), der CIC und die Deutsche Wildtierstiftung (DeWist) in 2021 ein Monitoring anhand der Genotypisierung von Losungsproben durchführen lassen, dessen Ergebnisse wurden aber bislang nicht öffentlich gemacht.

Auf WuH-Nachfrage gab der BJV als Zwischenergebnis bekannt, dass 23 Individuen identifiziert worden seien, von denen aber bis zum 15. Oktober bereits vier erlegt und eins als Fallwild aufgefunden worden seien – es seien also von diesen noch 18 vorhanden, so eine Sprecherin. Das Landratsamt Oberallgäu wiederum berief sich darauf, dass ihm keine Daten zu den Ergebnissen der Losungsanalysen vorlägen.

Dr. Andreas Kinser von der DeWist ließ verlautbaren, dass die Projektpartner das Landratsamt bereits im Juli gebeten hätten, den Abschussplan für die Gams in der Kürnach auszusetzen „aufgrund erster Ergebnisse, die eine eher geringe Gamspopulation nahelegten“. Nachdem dies nicht erfolgt ist, hat „Wildes Bayern“ nun die Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Der Verein stellte am 7. Oktober auch einen Eilantrag zur Aussetzung des Abschussplans.

vk

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