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Bayern: Schonzeitaufhebungsverordnung kommt erneut vor Gericht

1959

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss sich erneut mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern zur Schonzeitaufhebung beschäftigen, den er eigentlich im Dezember 2017 als unzulässig abgewiesen hatte.

Ein Eigenjagdbesitzer hatte aufgrund zu hohem Verbiss durch Schalenwild in seinem Revier damals den Antrag gestellt (WuH berichtete).
Foto: Jan Veber

Das befand jetzt das Bundesverwaltungsgericht, vor dem die damaligen Antragsteller eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben hatten (WuH berichtete). Der Normenkontrollantrag sei „rechtsfehlerhaft als unzulässig abgelehnt“ worden, so das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb wurde das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen VGH zurückverwiesen (Az.: 3 BN 218 vom 17. Juli 2019). vk

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