Nach dreijähriger Auseinandersetzung muss ein Landwirt aus Uffing im Landkreis Garmisch-Partenkirchen einen rund einen Meter hohen Drahtzaun, den er gegen Schwarzwild um eine Wiese errichtet hat, zurückbauen. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht München entschieden (Az. M 11 K 16.1125).
Ein Schwarzwildzaun führte zu Auseinandersetzungen zwischen Landwirt und Jagdpächter.
Foto: Sven-Erik Arndt
Geklagt hatte der Jagdpächter des Reviers. Er hatte schon 2015 das Landratsamt zum Einschreiten gegen den Zaun auf naturschutzrechtlicher Basis aufgefordert, die Behörde hatte sein Anliegen aber abgelehnt. Der Zaun sei übersteigbar und deshalb kein Hindernis für das freie Betreten der Natur, so die Argumentation.
Daraufhin ging der Jagdpächter gegen diesen Bescheid vor Gericht. Das Verwaltungsgericht München gab ihm recht. Es befand, dass der Zaun den Voraussetzungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes widerspricht und in großem Umfang das von der Verfassung geschützte Betretungsrecht der Bevölkerung einschränkt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat den Eigentümer nun zwar aufgefordert, den Zaun zu beseitigen, bislang ist das aber noch nicht erfolgt. Laut Auskunft eines Sprechers der Behörde im Juni ist ein Gespräch im Landratsamt geplant, das Ergebnis sei abzuwarten. vk