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Bayern stellt sich gegen Waffenrechtsverschärfung

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Erste Auflehnung gegen eine Verschärfung des Waffenrechts kommt aus Bayern.

Andreas Fischer, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagt, dass die Bayern-FDP im Bundesrat das Gesetz nicht mit tragen werde. (www.fdp-bayern.de)
Fischer, zudem stellvertretender Landesvorsitzender: „Das Bundeskabinett hat sich bei den Überlegungen zum Waffenrecht wieder einmal von blindem Aktionismus leiten lassen. Unangemeldete, verdachtsunabhängige Kontrollen sind der falsche Weg und werden von der bayerischen FDP nicht mitgetragen. Die Bundesregierung übersieht hier, dass fast alle Straftaten mit illegalen Waffen begangen werden, der Anteil legaler Waffen ist dagegen verschwindend gering.“ Er befürchtet, dass unbescholtene Bürger ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, wenn sie der Polizei ohne Anlass ihre Türen öffnen müssen, während für eine Hausdurchsuchung nach vermuteten illegalen Waffen ein richterlicher Beschluss notwendig ist. Eventuelle Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf den hohen Stellenwert der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung hält Fischer für erfolgversprechend. Die bayerische Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzt: „Ich lehne es ab, alle legalen Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht zu stellen. Bei unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Hausbesuchen der Polizei habe ich große verfassungsrechtliche Bedenken.“
Der Landesjagdverband Bayern kämpft weiter für die Grundrechte seiner Jäger und hat über die geplanten Gesetzesänderungen verfassungsrechtliche Gutachten eingeholt. Ergebnis: Sie sind nicht mit der Deutschen Verfassung vereinbar. (Stellungnahme des Landesjagdverbandes Bayern) „Die im neuen Entwurf vorgesehenen Änderungen unterhöhlen unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlich gesteigerten Sicherheit die Grundrechte aller Deutschen“, so BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke. „Wer hier jetzt nicht protestiert, setzt einen der Grundpfeiler unserer Demokratie aufs Spiel.“ Der Bayerische Jagdverband hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu dem neuen Gesetzesentwurf eingeholt. Dieses zeigt auf, dass die neuen Regelungen in mehreren Punkten die in der Verfassung zementierten Grundrechte aushebeln. So soll § 36 des neuen Waffenrechts den Behörden künftig den Zutritt zu den Räumen sichern, in denen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden. Nach Meinung eines hohen Verfassungsrechtlers widerspricht diese Vorschrift klar der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz: Ohne Nachweis einer dringenden Gefahr gibt es faktisch kein Zutrittsrecht. (www.jagd-bayern.eu)
Unterdessen feiert der Deutsche Jagdschutzverband die Inhalte der geänderten Paragrafen im Waffenrecht als Erfolg. DJV-Präsident Jochen Borchert habe in vielen politischen Gesprächen die Position der Jäger erfolgreich vertreten, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. Zahlreiche geplante Verschärfung für Jäger etwa verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Zustimmung oder die sofortige Einführung von biometrischen Sicherungssystemen konnte verhindert werden. Außerdem geht der DJV davon aus, das die Gesetzesänderung in die erste Lesung geht. Die hat es aber bereits hinter sich. Mit der gleichzeitig stattfindenden 2. und 3. Lesung steht das Gesetz am 18. Juni unter Tagesordnungspunkt 11.a) in der Plenarsitzung des Bundestages vor seiner Verabschiedung. Da die Änderung des Waffenrechts an die Änderung des Sprengstoffgesetzes angehängt wurde, taucht der Begriff nicht in der Tagesordnung auf.(www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/227.html) Nur wenn sich eine Mehrheit findet, kann die Novellierung dann noch verhindert werden.
Vom 3. bis 5. Juni tagen die Innenminister in Bremerhaven. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) haben die Tagung am 3. Juni um 18 Uhr eingeläutet. An den beiden folgenden Tagen wird vorrangig über die Waffenrechtsverschärfung diskutiert. Der SPD gehen die vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung nicht weit genug, die CDU hält sie für ausreichend.
 
 


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