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Bayern: Wilderei an hoch beschlagenem Reh – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

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Die Staatsanwaltschaft Landshut hat ihre Ermittlungen gegen den Jäger aus Niederbayern, der Anfang Mai 2019 im Nachbarrevier eine hoch beschlagene Ricke geschossen haben soll, am 12. März 2020 eingestellt.

Die Ricke war hochbeschlagen als der Jäger Anfang Mai vergangenen Jahres diese erlegte.
Foto: Renate Weber/vk

Sie argumentiert unter anderem, die Abschussstelle habe „nur 1,80 Meter hinter der Reviergrenze“ gelegen, was bei dem um 20.20 Uhr herrschenden „Dämmerlicht“ nicht klar zu erkennen gewesen sei. Der Grenzverlauf sei wohl auch nicht eindeutig bekannt gewesen. Deshalb geht sie nicht von vorsätzlicher Wilderei aus. Den Abschuss eines hoch beschlagenen Stücks ordnet die Staatsanwaltschaft als Ordnungswidrigkeit ein, da die Rehgeiß weder ganzjährig geschont noch ein führendes Muttertier gewesen sei. Die noch nicht geborenen Jungtiere unterlägen nicht dem Schutz von § 17 des Tierschutzgesetzes, der das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund untersagt. Über die Ordnungswidrigkeit muss die Untere Jagdbehörde entscheiden.

vk


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