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Bayerns Staatsregierung soll Jagdrecht schützen

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Der bayerische Landtag stellt sich schützend vor das deutsche Jagdrecht: Er hat Anfang Juni einen Antrag beschlossen, nach dem sich die bayerische Staatsregierung dafür einsetzen soll, dass beim Entwurf des Umweltgesetzbuches (UGB) keine negativen Folgen für die Jagd entstehen.

Der Beschluss kommt vielleicht gerade noch rechzeitig: Das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände zum Umweltgesetzbuch läuft offiziell seit dem 23. Mai. Die Anhörung der Verbände durch das Bundesumweltministerium wird vom 17. bis 19. Juni, die der Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25. Juni stattfinden.
 
Der bayerische Antrag war von dreizehn CSU-Abgeordneten um BJV-Präsident Jürgen Vocke und den Forstausschussvorsitzenden Helmut Brunner gestellt worden. Nach ihrer Forderung soll die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz im UGB uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben, zum Beispiel sollen der Katalog der jagdbaren Tierarten nicht angetastet und die sogenannte „Unberührtheitsklausel“ im Bundesnaturschutzgesetz erhalten bleiben.
 
 
 
-VK-


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