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Bern: Wildbret von angefahrenen Stücken darf wieder verwertet werden

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Im Kanton Bern (Schweiz) dürfen angefahrene Wildtiere, die noch einen Fangschuss erhalten haben, wieder als Lebensmittel verwendet werden. Nach Protesten aus Bevölkerung und Politik nimmt der Jagdinspektor ein vor drei Jahren erlassenes Verwertungsverbot teilweise zurück.

Wildbret von angefahrenen Stücken darf im Schweizer Kanton Bern künftig wieder verwertet werden – sofern sie einen Fangschuss erhalten haben. (Symbolbild)
Foto: Michael Migos

Wie unter anderem srf.ch berichtet, wurden seit 2013 im Kanton Bern alle angefahrenen Tiere, darunter auch Fallwild, in einer Kadaver-Verwertung entsorgt. Der Kanton sah es als zu aufwendig an, die betroffenen Stücke schnell in einen Kühlraum zu bringen und auf ihre Verwertbarkeit nach dem Lebensmittelrecht zu prüfen.

Das stieß in den letzten Jahren auf wenig Verständnis. Das Kantonsparlament stimmte 2015 mit grosser Mehrheit einem SVP-Vorstoß zu, das eine erneute Verwertung von Fallwild ermöglichen wollte. Jetzt kommen die Behörden dem Anliegen teilweise nach: Künftig darf das Wildbret von angefahrenen Stücken, die mit einem Fangschuss erlöst werden, wieder verwertet werden.

Wie der Kanton mitteilte, müssen aber nach wie vor diejenigen Stücke entsorgt werden, die direkt beim Unfall verenden. sj

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