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Berufungsprozess wegen Luchswilderei: Vorwürfe gegen Jäger bröckeln

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Am Landgericht Regensburg läuft derzeit der Berufungsprozess des wegen Luchswilderei verurteilten Jägers aus Lohberg. Das Urteil war im September 2019 wegen dem vorsätzlichen Nachstellen und der Tötung von Luchsen sowie des Besitzes zweier illegaler Waffen ergangen, aber nicht rechtskräftig geworden (WuH berichtete). Zeugen hatten ausgesagt sowie teils nachweisen können, dass der Jäger ihnen eine große Lebendfalle vorgeführt und die Tötung der geschützten Wildart fachmännisch erläutert habe.

Der Angeklagte (r.) sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht neben seinem Verteidiger Bernhard Seuß.
Foto: Vivienne Klimke

Konkrete Beweise für die Tat hatte es aber nicht gegeben. Der Jäger wie auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen das Urteil in Berufung. Der erste Prozesstag vor dem Landgericht war am 10. Februar. Wie dabei bekannt wurde, hat der Hauptbelastungszeuge von der Naturschutzorganisation WWF eine hohe Prämie erhalten. Laut einem Schreiben dieses Zeugen, das der Richter am 19. Februar verlas, erhielt er die Summe gestaffelt: 5.000 Euro nach der Anklageerhebung gegen den Jäger, weitere 20.000 Euro nach dessen Verurteilung im September 2019. Am 19. Februar wiesen die Zeugenaussagen darauf hin, dass viele Vorwürfe gegen den Jäger eigentlich seinen inzwischen verstorbenen Vater treffen, insbesondere der Betrieb der Falle zum Fuchsfang, der Besitz der im Anwesen gefundenen Luchsgehöre und -krallen sowie der Besitz von zwei der insgesamt drei für die Wilderei infrage kommenden, nicht legal gemeldeten Waffen. Deutlich wurde aber auch, dass im Haus des Jägers „nicht unbedingt positiv“ über den Luchs geredet wurde, wie ein Zeuge einräumte, und dass sich laut einem Kripo-Gutachten jemand am Computer des Angeklagten im Internet über Meldungen getöteter Luchse oder Methoden, sie anzulocken oder zu vergiften, kundig gemacht hat. Unbestritten ist wohl auch, dass der Jäger ein Nachtsichtvorsatzgerät inklusive Montagevorrichtung besaß und vorführte – eines Gegenstands, dessen Besitz das aktuelle Waffenrecht erst jetzt gerade legalisiert hat. Die Verhandlung wird am 6. März fortgesetzt. vk

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