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Bewerbungsfrist für Naturschutzförderprogramme läuft

1986

Noch bis 22. Februar können sich Berechtigte für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) des Umweltministeriums bewerben. Das VNP fördert den Erhalt und die Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume an Äckern, Wiesen, Weiden und Teichen, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind und in schutzwürdigen Gebieten liegen.

Die Bewerbung für Naturschutzförderprogramme läuft jetzt.
Foto: Bildagentur Schilling

Beispiele sind Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Biosphärenreservate, Flächen mit Lebensraumtypen und Arten aus den Anhängen der Natura 2000-Richtlinien, biotopkartierte und gleichwertige Flächen sowie Flächen in „BayernNetzNatur“-Projekten. Zu den Berechtigten zählen neben Zusammenschlüssen von Landwirten sowie sonstigen Landbewirtschaftern – darunter Jagdgenossenschaften – auch anerkannte Naturschutzverbände, wie beispielsweise die Kreisgruppen des Bayerischen Jagdverbands. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Landwirte können sich darüber hinaus für den gleichen Zeitraum für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bewerben. Dies steht allerdings nur Flächeneigentümern offen. Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald richtet sich vor allem an Waldbesitzer, aber auch an Verbände. Hier liegt die Anmeldefrist erst am 31. Mai. vk

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