Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verlängert die Bachenprämie für ein weiteres Jagdjahr (2022/2023). Allerdings nur noch in den ASP-Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen.
(Symbolbild: Aurélien PAPA / AdobeStock)
Die Prämie in Höhe von 80 Euro pro Stück werde zukünftig in den Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen in den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten für jedes erlegte weibliche Stück Schwarzwild der Altersklasse 1 und 2 gewährt. Im Vorjahresjagdjahr 2021/2022 gewährte das Agrar-Umweltministerium die Bachenprämie im gesamten Land Brandenburg noch ungeachtet der Betroffenheit durch die ASP. Insgesamt 776.480 Euro wurden den Antragstellern für 9.698 erlegte weibliche Stück Schwarzwild ausgezahlt.
Für die Abgabe von erlegtem, nicht vermarktungsfähigen Schwarzwild jeden Geschlechts und Alters aus den Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen zahlte das Ministerium darüber hinaus Prämiengelder in Höhe von 13.270 Euro. Auch diese Abgabeprämie werde fortgeführt.
Anträge können die Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Jagdbezirks stellen und müssen zum Jagdjahresende, spätestens aber am 30. April 2023, bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
PM/fh