Zahlreiche Bundesländer haben Maßnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest geplant bzw. durchgeführt. In Brandenburg wird nun sogar auf Antrag die Schonzeit für alle vorkommenden Schalenwildarten bei Drückjagden aufgehoben.
Eine Schonzeitaufhebung für alle Schalenwildarten soll sogar bis Ende Februar auf Antrag möglich sein.
Foto: Markus Lück
Voraussetzung dafür ist, dass Bewegungsjagden schwerpunktmäßig auf Sauen durchgeführt werden. Anträge dazu wurden bereits ab dem 17. Januar genehmigt. Die so erteilten Schonzeitaufhebungen für Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild sollen zunächst bis Ende Januar gelten. Doch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beabsichtigt die Anträge auch bis Ende Februar zu genehmigen.
In der Begründung zu dieser drastischen Maßnahme heißt es: „Die alleinige Bejagung des Schwarzwildes über Drückjagden führt allerdings zwangsläufig dazu, dass auch das übrige – ab dem 16.1. geschonte Wild – mit bejagt, aber nicht erlegt werden darf. Weder die Treiber, noch die Hunde, noch das Wild können hier unterscheiden bzw. steuern, wer beunruhigt wird. Das ist tierschutzrechtlich bedenklich. Dabei spricht sowohl die Höhe der Wildpopulation als auch der insgesamt dramatische Verjüngungszustand im Wald in Brandenburg (siehe Ergebnisse BWI3) eindeutig dafür, das Schalenwild bei dieser Gelegenheit mit zu erlegen, sofern hierfür der Abschussplan noch Raum lässt.“ ml