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Brandenburg: Streit um Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) will das Reviersystem aufgeben. Dies geht aus einem Entwurf vom 17. Dezember 2021 für ein neues Landesjagdgesetz hervor, der seit dem 3. Februar 2022 im Netz kursiert.

Jagd auf 10 ha? Der LJV Brandenburg läuft gegen die Pläne für ein neues Jagdgesetz Sturm. (Foto: travelguide / AdobeStock)

Hintergrund sei es, „Wildbestände derart anzupassen, dass eine land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich“ sei.

Dies sei primär zu erreichen, indem „Eigentümer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Flächen ab einem Gesamtgrundbesitz von 10 ha“ (statt wie bisher in Brandenburg 150 ha) das Jagdausübungsrecht gewinnen und gegebenenfalls aus der Jagdgenossenschaft austreten können. Eine „waldfreundliche Jagd“ sei bei aktueller Rechtslage nicht möglich. Diese sei ein Relikt der „Reaktion von Adel und Bürgertum“ auf die Revolution von 1848, welche jedem Grundbesitzer unabhängig von der Grundstücksgröße das Jagdausübungsrecht zuwies.

Problem sei, so der Entwurf des MLUK, dass Jäger nicht die Ziele der Eigentümer teilten, ihnen sei Jagd „Hobby oder Prestige“, man könne sie nicht auf dem Verwaltungswege zwingen, mehr Wild zu erlegen. Im Übrigen sei das „Wild nicht mehr durch Wilderei bedroht“, die Rolle bestätigter Jagdaufseher habe sich somit „überlebt“.

Der LJV Brandenburg läuft dagegen Sturm. So titelt der LJV in einer Pressemitteilung vom 10. Februar, das MLUK sei „von jeglichem Sach- und Fachverstand verlassen“. Der Entwurf sei laut LJV-Präsident Dr. Henning Wellershoff „einer obersten Landesbehörde in keiner Art und Weise würdig“.

Wellershoff schließt: „Wird diese Entwurfsfassung vom MLUK präsentiert, werden wir alle Kräfte des ländlichen Raums sowie juristischen Mittel mobilisieren, um dagegen vorzugehen“.

rig

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