Die oberste Jagdbehörde hat die Jagdzeit auf Schalenwild in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, um zwei Wochen verlängert.
Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, darf in den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten noch bis zum 31. Januar 2021 bejagt werden (Foto: Silvio Heidler)
Damit darf in den von der ASP betroffenen Gebieten Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus Rot-, Dam- und Muffelwild im Rahmen des bestehenden Abschussplanes statt bis zum 15. Januar nun bis zum 31. Januar 2021 gejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt.
Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP stehe unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet sei.
fh