Der Bundesrat hat beschlossen, den Einschlag von gesunden Fichten zu beschränken. Grundlage dafür ist das sogenannte Forstschäden-Ausgleichsgesetz, das den Einschlag von gesunden Fichten von Oktober 2020 bis September 2021 auf 85 % des mehrjährigen Mittels beschränkt. Das verkündete das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am Freitag, den 26. März.
Gesunde Fichten sollen auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetz geschont werden.
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Das Vorhaben den Fichteneinschlag zu beschränken, geht auf einen Antrag von Nordrhein-Westfalen zurück. Durch die extremen Waldschäden und teils massive Verwerfungen auf dem Holzmarkt stünden WaldbesitzerInnen unter großem Druck, heißt es in der Pressemitteilung. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser sagte dazu: “Die Verordnung ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags entstehen zusätzliche Kapazitäten für das Fällen geschädigter Bäume. Zugleich kann der Absatz von Schadholz gestärkt werden. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können für den Verkauf von Schadhölzern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen.”
aml/PM