Lange Bearbeitungszeiten bei waffenrechtlichen Anträgen: BZL wirbt für schnelle und praktikable Lösung.
(Foto: MQ-Illustrations / AdoebStock)
Neben seinen politischen Aktivitäten für eine grundlegende Reform des Waffenrechts ist der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) eigenen Angaben zufolge auch direkt an die Arbeitsebene des Bundesinnenministeriums (BMI) herangetreten, um konkret und lösungsorientiert für sofortige Verbesserungen zu werben.
Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Dr. Kai Schollendorf, Leiter des Referats KM 5 im BMI (zuständig für Waffen- und Sprengstoffrecht) und Matthias Klotz (BZL) hätten die teils immer noch exorbitanten Bearbeitungszeiten aufgrund der erweiterten Behördenabfragen, die länderspezifisch völlig unterschiedliche Auslegungen des § 14 WaffG sowie die Durchführung eines Workshops, der die wichtigsten Problemfelder des derzeitigen Waffenrechts aufarbeitet und Vorschläge zu deren Behebung unterbreitet, gestanden.
Bzgl. der Bearbeitungszeiten habe Klotz für eine schnelle und praktikable Lösung geworben und konkret vorgeschlagen, dass das BMI die Länder dazu anhalten solle, alle waffenrechtlichen Anträge, die keine Erstanträge sind, sofort zu bearbeiten und zu genehmigen und die notwendigen Behördenabfragen parallel im Hintergrund anzustoßen. Lägen dann später Versagungsgründe vor, könne man die Erlaubnis entsprechend widerrufen. Dr. Schollendorf habe zu gesagt, dies bei der nächsten Konferenz mit den Ländern anzusprechen und für diesen bzw. eine ähnliche praktikable Vorgehensweise zu werben. Daneben werde man aber weiterhin an der Verbesserung der behördlichen Kommunikation arbeiten, um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
Bei der Diskussion um den für Sportschützen so wichtigen § 14 habe Dr. Schollendorf auf die teils unterschiedliche Auslegung in den Ländern verwiesen. Er wisse um die Schwierigkeiten für den Amateur-Schießsport. In einem Fachgespräch zwischen BZL und BMI sollen die Fragen rund um § 14 sowie die darauf fußenden konkreten Umsetzungsempfehlungen diskutiert werden.
Für ein weiteres Fachgespräch habe Matthias Klotz zur generellen Bewertung des derzeitigen Waffenrechts geworben. Nicht nur müssten sofort elementare Schwachstellen herausgearbeitet und Vorschläge zu deren Klarstellung bzw. Korrektur erarbeitet werden, sondern auch die völlig veraltete Verwaltungsvorschrift WaffVwV „auf Stand“ gebracht werden. Dr. Schollendorf habe sich offen für ein derartiges Fachgespräch gezeigt. Zunächst soll gemeinsam mit dem BZL eine konkrete Agenda ausgearbeitet werden.
pm