Der Bundessrat hat sich letzten Freitag mit dem Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform befasst. Pestizide und Kunstdünger sollen auf Vorrangflächen verboten sein.
Mit der Einrichtung von sogenannten Ökologischen Vorrangflächen soll der massive Rückgang der Artenvielfalt in der Feldflur gestoppt werden. Dass auf solchen Flächen keine Pestizide und Kunstdünger eingesetzt werden dürfen, darauf hat sich nun der Bundesrat mehrheitlich geeinigt.
Landwirtschaftliche Betriebe mit einer Ackerfläche von über 15 ha müssen ab 2015 wenigstens 5% davon als Ökologische Vorrangflächen ausweisen. Ansonsten drohen Kürzungen der Fördergelder. Um diese „Greening“-Vorgabe zu erfüllen, können beispielsweise Hecken oder Bäume gepflanzt, Eiweißpflanzen angebaut oder Brachen und Blühstreifen angelegt werden.
fh