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Damwild ist nicht gleich Damwild

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Ein 41-jähriger Jäger hat Anfang November 2022 während der Jagdzeit einen Damhirsch erlegt. Möglicherweise war der Abschuss jedoch illegal.

Ein 41-jähriger Jäger steht im Verdacht, Anfang November 2022 einen Damhirsch illegal erlegt zu haben. (Symbolbild: melchesidek/AdobeStock)

Bei Gleisdorf in der Oststeiermark kam Anfang November 2022 einem Jäger unverhofft während der Jagdzeit ein Damhirsch in Anblick. Der Grünrock packte die Gelegenheit am Schopfe und erlegte das Stück. Die Freude über das Weidmannsheil währte dann aber nur kurz. Denn gegen den 41-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der Tierquälerei ermittelt.

Wie die LPD Steiermark mitteilt, sei eine Anzeige angefertigt worden, da es sich bei dem erlegten Tier um einen ausgebrochenen Damhirsch aus einem Wildgatter handelte. Grundsätzlich sei gemäß den Bestimmungen des Jagdgesetzes Damwild von Anfang August bis Ende Dezember jagdbar, diese Bestimmungen seien allerdings nur auf freilebendes Wild und nicht auf Wild, das im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausschließlich für die Zucht und Fleischgewinnung gehalten werde, anwendbar.

Herrenlos?

Nach österreichischem Recht wäre der Damhirsch wohl erst nach 42 Tagen jagdbar geworden. Nach Angaben des Geschädigten, sei der Hirsch jedoch maximal erst seit 14 Tagen in der freien Natur gewesen. „Durch den Abschuss des Tieres besteht der Verdacht, dass der Jäger sich der Tierquälerei schuldig gemacht hat. Der 41-Jährige wird daher der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt“, so die LPD.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

Woher sollte er wissen, dass es sich um Gatterwild handelte. Es hätte sich ja auch um einen freilebenden Damhirsch handeln können? Dem Argument steht laut LPD die „einhellige Expertenmeinung“ gegenüber, dass in der betreffenden Gegend kein freilebendes Damwild vorkommt.

Ein spannender Sachverhalt, der von der Justiz nun rechtlich zu klären ist.

fh

Damhirsch tot

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