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Deutsche Wildtier Stiftung und ÖJV konträr zum Thema Jagdgesetz

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Zwei Pressemeldungen vom 5. April zum Entwurf des neuen Brandenburgischen Jagdgesetz zeigen, wie konträr inzwischen über das Jagdgesetz und damit auch über den Tierschutz gerungen wird.

Die Deutsche Wildtier Stiftung und der ÖJV zeigen sich konträr zum Thema Brandenburger Jagdgesetz (Foto: Regina / AdobeStock)

Für die Deutsche Wildtier Stiftung (DWSt) will Brandenburg auf Tier- und Artenschutz im Jagdgesetz verzichten. Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) sieht hingegen eine Wagenburgmentalität der Gegner des Entwurfs, vor allem beim Landesjagdverband, die angeblich überkommene jagdliche Privilegien auf Kosten des Allgemeinwohls sichern wollen.

Um das Ziel zu erreichen, den Wildbestand in Brandenburg zu reduzieren, solle der Tierschutz bei der Jagd in Teilen abgeschafft werden und der Artenschutz forstwirtschaftlichen Belangen weichen, so die DWSt in ihrer Pressemeldung. „Nicht anders ist es zu verstehen, dass sogar der Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren in der Jagdzeit künftig in Brandenburg in manchen Fällen legal sein soll,“ kritisiert Prof. Dr. Klaus Hackländer, Wildbiologe und Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Denn dass bisher selbst der fahrlässige Abschuss von führungsnotwendigen Elterntieren als Straftat bewertet wurde, ist durch den Tierschutz gut begründet. „Ein verwaistes Rotwildkalb wird sofort aus dem Rudel ausgestoßen – sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide“, so Hackländer. Die DWSt fordert daher, die bisherigen Regelungen zum Elterntierschutz in Brandenburg beizubehalten.

Für den ÖJV Brandenburg-Berlin hingegen geht es vor allem darum, dass „das Jagdrecht als ureigenes Recht der Eigentümer wieder in Wert gesetzt werden muss“. Die Jagd sei den ökonomischen und ökologischen Zielen in der Land- und Forstwirtschaft unterzuordnen. Der LJV setze auf Propaganda und Blockade und es fehle ihm an „Argumenten und an Anstand.“ Das behaupten jedenfalls die Herren von Schwerin und Fuhr, der ÖJV-Vorsitzende und sein Stellvertreter.

rdb

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