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Neuregelungen im Jagdgesetz

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Der Bayerische Landtag hat am 7. April über das Haushaltsgesetz auch zwei Änderungen am Bayerischen Jagdgesetz beschlossen.

Die Anerkennung der Nachsuchengespanne, die bislang beim Bayerischen Jagdverband angesiedelt war, wird auf die Höheren Jagdbehörden übertragen (Foto: Markus Deutsch)

Punkt eins: Künftig regelt das Forstministerium die Wildfolge in einer Verordnung. Das solle die Nachsuche über Reviergrenzen hinweg möglichen machen, wie sie von Praktikern schon lange gefordert werde, teilten Sprecher der CSU-Fraktion mit, deren Abgeordnete gemeinsam mit dem Koalitionspartner Freie Wähler für den Antrag verantwortlich zeichneten. Die Anerkennung der Nachsuchengespanne, die bislang beim Bayerischen Jagdverband (BJV) angesiedelt war, wird auf die Höheren Jagdbehörden übertragen.

Die zweite Gesetzesänderung sieht vor, dass die Höheren Jagdbehörden per Rechtsverordnung genehmigen können, Gelege von Federwild aus bestimmten Gründen auszunehmen und unfruchtbar zu machen, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Diese Neuregelung ist Ausfluss zweier Forschungsprojekte des Landes, die seit 2016 die Eindämmung von Gänsepopulationen durch das Anstechen von Eiern nachgewiesen haben.

Die beiden Änderungen am Jagdgesetz spiegelten nicht vollständig die Position des BJV wider, teilte dieser auf Anfrage mit, der erreichte Kompromiss sei gleichwohl ein großer Erfolg, für den Präsident Ernst Weidenbusch einen einstimmigen Beschluss herbeigeführt habe. Zufrieden zeigten sich hingegen Martin Schöffel und Alexander Flierl, die Fachsprecher der CSU-Fraktion, dass ihr Antrag unverändert angenommen worden sei.

vk

 

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