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DJV hält Beitragsbescheid für rechtswidrig

1999

Beitragserhöhung für Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit sorgt beim DJV für Unmut.

Die SVLFG erkennt Parkinson als Berufskrankheit an. Die Art und Weise wie sie dies tun stößt allerdings auf Kritik vom DJV. (Symbolbild: Adobe Stock – LIGHTFELD STUDIOS)

Bei den jährlichen Beitragsbescheiden für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG) kommt es derzeit zu Kritik durch den Deutschen Jagdverband (DJV). Grund dafür ist laut Pressemitteilung des DJVs die Begründung für eine drastische Beitragserhöhung und damit einhergehende fehlende Transparenz. Die Entscheidung der SVLG ergebe sich in erster Linie aus der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit. Dafür würden Rückstellungen benötigt. Damit hat der Deutschen Jagdverband grundsätzlich kein Problem. Die Gelder dürften allerdings nicht zur Quersubventionierung anderer Bereiche genutzt werden. Denn die gebildeten Rücklagen würden nicht zur Beitragssenkung verwendet, wenn die Mittel nicht für den eigentlichen Zweck — die Absicherung der Liquidität bei zu erwartenden Ausgaben — benötigt würden.

Der DJV hält die neue Beitragsgestaltung für rechtswidrig und möchte in Zukunft eine genauere juristische Prüfung durchführen lassen. Sollte sich das Ergebnis bestätigen, will der Verband auch ein Musterverfahren unterstützen. Derzeit, so heißt es in der Mitteilung, haben Betroffene die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Beitragserhöhung zu senden. Dieser könne entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden und bedürfe auch keiner besonderen Form oder einer Begründung, solange der Name des Bescheids genannt werde. Allerdings müsste die Widerspruchsfrist eingehalten werden, die einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheides umfasst. Ansonsten sei der Bescheid rechtskräftig. 

red

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