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Ein Minister greift durch – Jagd im Nationalpark Müritz

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Die Jagd in deutschen Nationalparks ist nichts Ungewöhnliches – wenn sie tierschutz- und waidgerecht geschieht. Doch dass die Jagd einen Minister in Erklärungsnot bringen kann, zeigen Jagden im Nationalpark Müritz im Winter 2012.

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Ausgerechnet in einem der Vorzeigeprojekte des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden massive Vorwürfe wegen tierschutzwidriger Jagdpraktiken, unterlassenen Nachsuchen und deutlichen Überschreitungen der Abschusspläne laut. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, seit 2006 selber Jäger, richtete in seinem Haus eine Kommission ein, die sehr breit untersuchte, was wirklich geschah.
 
Der abschließende Bericht soll im Mai vorliegen, dann ist mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen.
 
Viele Ergebnisse stehen aber schon heute fest:
 
Bereits im Dezember 2012 hatte der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes Müritz e. V., Volker Koch, einen Brandbrief an Minister Backhaus geschrieben, in dem er dem Jagdleiter des Nationalparks u. a. unwaidmännisches Verhalten und Jagdvergehen vorwarf.
 
Der zuständige Jagddezernent im Nationalparkamt (NPA) ist Falk Jagszent. Jagszent ist auch Geschäftsführer des ÖJV in Mecklenburg-Vorpommern, gehörte in Sachsen noch unter seinem „Mädchennamen“ Falk Lass (mit der Heirat übernahm er 2005 den Namen seiner Ehefrau) mit zu den Gründungsmitgliedern des dortigen Verbandes. Und er sitzt neben der wohl bekanntesten ÖJV’lerin Deutschlands, Elisabeth Emmert, im Vorstand des ÖJV-Bundesverbandes als Schriftführer.
 
Jagszent wird vorgeworfen, nur dem Gedanken der „effektiven“ Jagd anzuhängen, nach dem Motto: Hauptsache es liegt, gleichgültig, wie. Schon vor zwei Jahren erhielt er wegen eines Jagdvergehens eine Strafe.
 
Zu einigen Jagden, die im Nationalpark Müritz stattfanden, gab es aus den Reihen der Teilnehmer und von Anwohnern schwere Vorwürfe. Besonders die Jagden am 22., 23. und 24. November 2012 gerieten in den Fokus.
Es begann bei der Begrüßung und den Ansagen. So forderte Jagszent als Jagdleiter dazu auf, keine Ferngläser mitzunehmen, damit nicht viel Zeit mit dem Ansprechen des Wildes vertan werde. Dieser Ausspruch ist eindeutig bestätigt und wird vom Ministerium missbilligt, da es eine Aufforderung zur nicht waidgerechten Jagdausübung darstelle. Männliches Rehwild wurde freigegeben. Diese Möglichkeit, über den 15. Oktober hinaus, besteht, sofern der Abschussplan noch nicht erfüllt ist. Nach bisherigen Ergebnissen, war er das aber zu diesem Zeitpunkt schon. Mit der Freigabe werde „angstfreies Jagen seitens der Schützen“ möglich, schreibt der Dezernent in einem von ihm und einem weiteren Nationalparkamt-Mitarbeiter erstellten internen Bericht im Nachgang zur Jagd. Teilnehmer geben an, er habe gesagt, die Freigabe erfolge, um die „Schusshemmung“ zu nehmen.
 
Gravierend ist die Tatsache, dass der Abschussplan mit Vorsatz erheblich überschossen wurde. Beim Damwild sah der Plan 160 Alttiere vor, tatsächlich erlegt wurden aber 234, das entspricht einer Überschreitung von 46 Prozent. Das Ministerium bestätigt, dass der Abschussplan mit Datum 23.11. 2012 überschritten wurde, ein Vorverfahren ist abgeschlossen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist eingeleitet. Bei Jagden mit so vielen Schützen (am 22.11.  waren es 100, am 23.11. rund 150 und am 24.11. 160 Schützen) sollte aber wohl jedem Jagdleiter klar sein, dass zuvor geprüft werden muss, in wie weit der Abschussplan bereits erfüllt ist. Wörtlich antwortet das Ministerium auf die Anfrage: „Am 23.11. wurde der Plan vom 22.05.2012 (160 Alttiere) um 7 Alttiere, am 24.11. aufaddiert um 58 Alttiere und bis zum 13.12. um insgesamt 74 Alttiere überschossen. Im Bereich Serrahn wurde bis zum 17.12. beim Damwild die Altersklasse 0 um 3 Stück, die Altersklasse 1 weibl. um 8 Stück und die Altersklasse 1 männl. um ein Stück überschossen. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.“
Angeblich bestanden Absprachen mit der Hegegemeinschaft, dass eine Nachbeantragung mitgetragen werde. Die Hegegemeinschaft hat der Nachbeantragung aber bis heute nicht zugestimmt. Die Beantragung der Erhöhung des bestehenden Abschussplans wurde im Übrigen nicht direkt nach der Jagd, sondern erst Anfang Dezember 2012 an die Oberste Jagdbehörde gerichtet.
 
Nach herrschender juristischer Lehre, stellt das erhebliche Überschreiten eines Abschussplans eine schwere Ordnungswidrigkeit dar, die bis zum Entzug des Jagdscheins führen kann. Das Ministerium antwortete auf die entsprechende Frage: „Das LU (Ministerium) teilt diese Rechtsauffassung. Aus diesem Grund wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“
Zu Ungereimtheiten kam es auch beim Abschuss der Altersklassen, wie das Zitat aus dem internen Bericht zeigt: „… Bei Reh- und Damwild ist hingegen der Anteil der AK 2 ungewöhnlich hoch, der so für die Jagdleitung nicht absehbar war. Zu erklären ist dies mit der konsequenten Erlegung von einzeln gehenden Stücken sowie der vorherigen intensiven Bejagung der Damkälber auf Einzeljagd und Gruppenansitz. In der Regel ist es nicht möglich, nach der Erlegung des Kalbs auf dem Ansitz das dazugehörige Alttier zu erlegen, sodass die notwendigen Streckenanteile auf den Bewegungsjagden erbracht werden (müssen).“
Die aufgeführte „konsequente Erlegung einzeln gehender Stücke“ macht nachdenklich. Wo sind die Kälber? Die von Jagszent aufgeführte Begründung wird von Teilnehmern und anderen erfahrenen Jägern angezweifelt. Und auch das Ministerium meint: „Im OWi-Vorverfahren zur Abschussplanüberschreitung beim Damwild wird das Verhältnis vom zeitlichen Abschuss von DW-Kälbern und Alttieren geprüft.“
 
Auch beim Rehwildabschuss gab es deutliche Überschreitungen des Abschussplans. Für Rehwild besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein 3-Jahresabschussplan. Das NPA befindet sich im 3. Jahr des Abschussplans. Innerhalb der Jahre ist eine Über- oder Unterschreitung des Planes um 20 Prozent möglich, wenn zum Ende der 3-Jahres-Periode der Abschussplan eingehalten wird.
 
In allen Altersklassen erfolgte bei weiblichem Rehwild eine Überschreitung des Abschussplanes in Summe über die drei Jahre. Die Abschussplanüberschreitung wurde durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geprüft.
Bei Ricken der Ak. 2 im Jagdjahr 2011/12 wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
 
Welche Haltung der Jagdleiter Jagszent zu Abschussplänen und Verordnungen hat, zeigte sich schon Jahre vor den jetzt beanstandeten Jagden. So schrieb er bereits 2009 als Geschäftsführer des ÖJV Mecklenburg-Vorpommern als Kommentar zu einem ergangenen Urteil zur Abschussplanüberschreitung (Amtsgericht Stralsund, Az.: 15 Owi 100/09): „Dies würde eine wichtige Änderung und Befreiung von den Gängelungen der Hegegemeinschaften und Jagdbehörden bedeuten, mit denen sich insbesondere die Waldbesitzer flächig konfrontiert sehen. Nach eigenem Ermessen könnte somit für die genannten Altersklassen quasi ein Mindestabschuss ausgegeben werden.“ Erstaunliche Worte eines Beamten.
 
Bemängelt wurde von den Kritikern u. a. auch die schlechten Fleischgüteklassen und die hohen Totalausfälle. Das Ministerium teilte auf Anfrage die unten stehenden Zahlen mit:
 
Insgesamt mussten also 20 Stück Wild verworfen werden, weil sie entweder zu zerschossen oder zu klein zum Verwerten waren. Hinzu kommt die hohe Anzahl von Fleisch der Güteklasse B. Die Zahlen sprechen für sich.

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Als Ursache für die hohe Anzahl des Wildbrets mit der Güteklasse B macht der Wildhändler Axel Holst aus Waren, der das Wild übernommen hat, keinen Hehl daraus, dass die Qualität auch von den Ansagen des Jagdleiters mitbestimmt wurden. „Wenn viele Gäste da waren, die dem ÖJV angehören, dann sind auch viele Schnellschüsse angesagt“, berichtet er. Zur Wildbretentwertung oder Verwerfung habe auch geführt, dass Hundebisse in den Keulen zu finden waren oder bereits verendetes Wild durch Hunde angeschnitten wurde. „Mit Hundespeichel kontaminiertes Fleisch ist aus meiner Sicht nicht genusstauglich, wegen der hohen Keimbelastung“, sagt Holst, der selber seit 30 Jahren Jäger ist. Abgestuft oder verworfen wird von ihm auch Wild, das beispielsweise bei Pansenschüssen nicht direkt nach dem Aufbrechen ausgespült wurde. Seine Meinung zu Falk Jagszent: Dieser habe nichts ausgelassen, um mit den Leuten im Gebiet anzuecken, er habe keinerlei Kritik angenommen, sondern nur sein Wort habe gezählt. „Zum Glück ist das jetzt alles ans Tageslicht gekommen“, betont Holst erleichtert.
 
Sehr zu Irritation hat bei Holst der Hinweis auf dem Blatt mit den Drückjagdhinweisen geführt, dass bleihaltige Aufbrüche mit aus dem Wald genommen werden sollten. Ihm war nämlich von Jagszent vertraglich zugesichert worden, dass ab 1. September 2012 ausschließlich bleifrei geschossen wird. Holst fühlt sich getäuscht.
 
Der Vorwurf, Nachsuchen seien nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, versuchte der Minister auf einer Pressekonferenz zu entkräften. Es sei ein Hundeführer, der nicht dem NPA angehört, gefragt worden.
Jäger aus angrenzenden Revieren berichten von krankem Wild, das von ihnen abgefangen werden musste. Der Anruf bei einem zuständigen Mitarbeiter des Jagdleiters habe aber ergeben, dass auf diese Stücke keine Nachsuchen veranlasst worden seien.  Ein weiterer Anwohner berichtet, dass er einige Tage später verludertes Damwild fand – auch hier hat offensichtlich keine Nachsuche stattgefunden. Laut internem Bericht gab es hierzu keine Nachsuchenmeldungen.
 
Am 22.11. standen nach Auskunft des Ministeriums 10 Schweißhunde zur Verfügung, am 23.11. 13 und am 24.11. 12. Aussagen, wie viele und ob alle Nachsuchen durchgeführt wurden, gibt es nur seitens der Jagdleitung und von den an den Jagden teilnehmenden Revierleiter. Sie sagten natürlich aus, dass alle Nachsuchen durchgeführt worden seien.
Bemängelt wird durch erfahrene Jäger, dass weder Koordinatoren für die Nachsuche im Zuge der Begrüßung benannt, noch Standkarten ausgegeben wurden. Ein Fazit eines Hundeführers, der selber eine Nachsuche verursachte: „Speziell in meinem Fall der durchzuführenden Nachsuche konnte ich nicht den Eindruck erlangen, dass seitens des NP-Personals und meines Anstellers professionell mit diesem Thema umgegangen wurde, wenn er nicht sogar überfordert war.“
Freigegeben waren Rotwild, Damwild, Rehwild und Schwarzwild. Bei den Sauen stand: Alles (schwach vor stark; einzeln gehende Stücke sind zu schießen; keine Führungsbachen aus der Rotte) Die imperative Aufforderung, einzeln gehende Sauen sind zu schießen, wird als grenzwertig erachtet. Wie viele der auf der Strecke liegenden Sauen führend waren, lässt sich nach Auskunft des Ministeriums nicht mehr klären.
 
Dienstrechtlich werden vom Ministerium Verstöße gegen das Landesbeamtengesetz (LBG M-V) und gegen Arbeitsschutzvorschriften geprüft, teilt das Ministerium mit.
 
Neben den Vorwürfen, den Antworten seitens des Ministeriums, den vielen Aussagen von Teilnehmern, imponiert auch das Verhalten der sogenannte Öko-Verbände, wie NABU, BUND oder auch dem Förderverein des Nationalparks. So wird in einem Brief Anfang Februar 2013, gemeinsam verfasst vom BUND, NABU, Förderverein Müritz-Nationalpark, Förderverein Nationalpark Boddenlandschaft und dem Ökologischen Jagdverein Mecklenburg-Vorpommern, versucht, das Vorgehen Jagszents zu verharmlosen. Von „kleinen organisatorischen Schwächen“ ist die Rede und von viel Lob für Jagszent. So wird in dem Brief behauptet: „Auch lässt sich anhand der Aufzeichnungen über die Verteilung der erlegten Stücke der Kategorien A und B eindeutig darlegen, dass Tierschutz und Weidgerechtigkeit einen unveränderten Stellenwert haben. (Aufzeichnungen Drückjagd 13.12.2012, P. Barofke, R. Pauli(1))
Am Tag vor der Minister-Pressekonferenz meinte der mecklenburgische NABU-Vorsitzende Stefan Schwill am Telefon auf eine Anfrage, dass alle Vorwürfe vom Tisch oder überhaupt nichts an ihnen dran sei. Auf die Frage, woher er denn das wisse, brüstete er sich mit „internen Quellen“ im Ministerium. Bei der Recherche fällt insgesamt auf, dass sich die Ökoverbände insgesamt sehr selbstbewusst und selbstsicher gerieren.
 
Nicht zuletzt haben die Naturschutzverbände versucht, Jagszent im Jagdbeirat, der kürzlich gewählt wurde, zu platzieren – nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Das ist allerdings gescheitert. Das Ministerium hat widersprochen.
 
Als letzter „Coup“ ist eine Petition der Dauerwaldstiftung Pommern zu verzeichnen, in dem Jagszents alter Freund Eckhard Wenzlaff als Stifter fungiert und Wilhelm Bode, NABU-Mann und ehemaliger Leiter der Landesforsten im Saarland, aktiv ist. Wenzlaff ist u. a. Vorsitzender des NABU-Bundesfachausschusses Wald und Wild. Es heißt in der Petition u. a.: „So hat in den vergangenen Wochen die Jagdlobby in Mecklenburg-Vorpommern eine polemische Hasskampagne gegen einen zuständigen Beamten entfacht, um den Minister unter Druck zu setzen, ihn aus seinem Amt zu entfernen. Die sehr erfolgreichen, handwerklich und tierethisch optimalen Jagden werden von der Jagdlobby allein deshalb bekämpft, um die unnatürlich hohen, aber gleichzeitig sehr waldschädlichen Schalenwildbestände aus jagdegoistischen Gründen zum Schaden von Wald und Wild zu konservieren.“
Unterschrieben haben überwiegend Mitglieder von ÖJV-Landesverbänden, NABU und BUND. Und Bundestagsabgeordnete, wie Cornelia Behm oder Dr. Harald Terpe, beide Bündnis 90/Grüne, haben unterschrieben, die damit indirekt Gesetzesverstöße gutheißen. Behm bestreitet das, sie wolle lediglich den Wald schützen. Terpe hingegen zeigte sich schlecht informiert, aber an den wirklichen Vorgängen interessiert.
 
Der Präsident des Landesjagdverbandes, Dr. Volker Böhning, erwartet vom Minister klare Handlungen und Sanktionierung der Vergehen. Zusammen mit den Kreisvorsitzenden Mecklenburg-Strelitz, Rügen und Waren ist er sich einig, dass es so nicht weitergehen kann. Er geht davon aus, dass Jagszent seinen Arbeitsplatz im Nationalparkamt verliert. „Wir werden nicht lockerlassen, wir wollen Ergebnisse sehen“, betont Böhning glaubhaft.
 
Ganz zu Beginn der öffentlichen Kritik und nach Presseberichten brüstete sich Jagszent auf der Facebook-Seite des ÖJV mit den Worten: „Ich bin berühmt!!!“ Die Bewertung des Ministeriums dazu spricht für sich: „Alle im Rahmen der vorliegenden Prüfung festgestellten, zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, werden im Rahmen des Disziplinarverfahrens geprüft und somit auch dienstrechtlich bewertet werden.“
 
Bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe und der Beendung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren ist der Dezernent zunächst für drei Monate, bis Ende Mai, zu den Landesforsten nach Malchin abgeordnet worden. Der Amtsleiter des Forstamtes Neustrelitz, Matthias Puchta, übernimmt die Jagdleitung bis zum Abschluss der Untersuchungen. Jagszent selbst gibt auf Nachfrage keine Auskünfte, dazu hätten ihm sein Dienstherr und sein Anwalt geraten, schreibt er. „Nach Abschluss der laufenden Verfahren würde ich mich über eine objektive Berichterstattung freuen“, mailt Jagszent zurück. Ursula-Anne Ochel

Abbildung 2
Nationalpark Müritz
 
Der Nationalpark Müritz umfasst rund 32.000 ha und liegt ungefähr auf der halben Strecke zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Hansestadt Rostock und ist Bestandteil der Mecklenburgischen Seenplatte. So liegen 107 Seen im Gebiet des Nationalparks. Er gehört der Dachorganisation Europarc an.
 
 


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