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Eindeutige Untersuchung des toten Fohlens nicht möglich

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Bei dem am 18. Mai bei Bispingen fast gänzlich aufgefressenen Fohlen liegen nun die Analysen über die Todesursachen des frisch gesetzten Islandponys vor.

Mit Schreiben vom 11. Juni 2015 an den Gestütsbetreiber Götz George trifft der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die „amtliche Feststellung“, dass der Tod des Fohlens „weder eindeutig noch mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf verursacht worden ist.“ Lediglich die Lage der Pferdeweide im Wolfsgebiet, die massive Verletzung der Knochen sowie die intensive Nutzung des Kadavers in kurzer Zeit – rund 18 bis 22 Kilogramm Fleisch wurden in 19 Stunden vertilgt – sprächen für die Beteiligung großer Carnivoren, seien aber als Beweis für einen Wolfsriss nicht hinreichend, so das NLWKN.
 
Mit den genommenen DNA-Proben konnte kein Wolf als Verursacher festgestellt werden. Zwar wurden Abstriche genommen, der Kadaver des Fohlens war aber erst mehr als zwei Tage nach dem Vorfall in die Tierärztliche Hochschule  Hannover gebracht und nicht zeitnah durch das NLWKN sichergestellt und untersucht worden.
 
Der Landesbetrieb scheint sich seiner Sache allerdings nicht sicher zu sein. Der Gestütsbetreiber habe gemäß der „Richtlinie Wolf“ keinen Anspruch auf eine Billigkeitsleistung durch das Land. Allerdings schreibt die zuständige Aufgabenbereichsleiterin weiter: „Unter Würdigung der Gesamtumstände ist allerdings davon auszugehen, dass durch die starke Nutzung des Kadavers mögliche Hinweise auf den Wolf als einen möglichen Rissverursacher zerstört wurden und es deshalb nicht auszuschließen ist, dass ein Übergriff eines Wolfes auf das Islandfohlen stattgefunden hat. Aus diesem Grund bin ich in diesem besonderen Fall ausnahmsweise bereit, außerhalb der Richtlinie eine Billigkeitsleistung zu gewähren, die, weil die Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt sind, in Höhe von 50 Prozent des Nutztierwertes und der Tierarztkosten zu bemessen ist.“
 
Ein Antrag auf die Billigkeitsleistung ist gleich beigefügt. Falls eine Versicherung zahle, werde dieser Betrag natürlich abgezogen. Der Gestütsbetreiber ist damit nicht zufrieden. Ihm geht es nicht um das Geld, sondern um die Frage, ob artgerechte Pferdehaltung grundsätzlich noch möglich ist. Müssen nicht nur die Schafs- sondern auch die Pferdeweiden im norddeutschen Tiefland gegen Wolfsangriffe gesichert werden, werden die Rückkehr des Wolfes und die in der Diskussion stehende Aufrechterhaltung seines hohen Schutzstatus noch viel teurer als sie ohnehin schon sind.
 
mh

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